Keine Klärung beim Bundesverwaltungsgerichtshof zu GVO in
Honig
Bundesverwaltungsgericht schützt Honig nicht
Bauern,
Imker und Verbraucher fordern von der neuen Bundesregierung den Schutz der
Bienen im Gentechnikgesetz zu verankern.
Das
Leipziger Bundesverwaltungsgericht hat sich am 24.10.2013 vor einer für die
Imker wichtigen Grundsatzentscheidung gedrückt. Geklagt hatte der Imker
Karl-Heinz Bablok, der Blütenpollen des GVO-Maises MON810 von Monsanto in
seinem Honig fand. Der Freistaat Bayern hatte ihn zu Versuchszwecken angebaut
wollten von dem Gericht wissen, ob er Schadensersatz verlangen kann und der
Gentechnikanbau in der Nähe seiner Bienen unterbleiben muss. Das Gericht hat
nun argumentiert, dass ein neuerlicher Anbau des Gentech-Maises
nicht zu erwarten ist. Daher wolle es keine Entscheidung dazu treffen und hat
die Klage abgewiesen.
„Wir wollen
unsere Bienen vor der Gentechnik geschützt wissen, der Gesetzgeber hat diesen
Schutz bislang ebenso versagt wie jetzt das Bundesverwaltungsgericht“ so der
Imker Bablok aus dem bayerischen Kaisheim. Da der GVO-Pollen keine
Lebensmittel Zulassung hat, hatte der Imker seine Honigernte vernichten
müssen. Dr. Achim Willand, Anwalt des Bündnis (GGSC Berlin): „Auf dem Rechtsweg wurde in
diesem Verfahren nicht geklärt, wie Imker und andere Lebensmittelerzeuger
geschützt werden können, wer die Risiken trägt und wie weit die Vorsorgepflicht
der Behörden reicht.
Nicht nur
der Konzern Monsanto, sondern auch das Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz vertraten in dem Verfahren den
Standpunkt, dass Schutzvorkehrungen für die Imkerei nicht zu einer Gefährdung
der Forschung mit gentechnisch veränderten Pflanzen und deren Anbaus führen
dürfe. Die Imker sehen sich durch eine solche Interessenabwägung in ihren
Grundrechten verletzt und prüfen, ob der Gang zum Bundesverfassungsgericht
möglich ist. Thomas Radetzki Initiator des Bündnis für den Schutz der Bienen welches die Klagen
der Imker finanziert, machte deutlich: „Der sechsjährige Gang durch alle
Instanzen hat sich auf jeden Fall gelohnt. Die Hürden für den Anbau von GVO Pflanzen die nur für Energie, Biomasse oder andere
industrielle Nutzung vorgesehen wären, wurden dadurch erheblich erhöht.“ Nach
seiner Auffassung haben Erzeuger, die Lebensmittel mit der Kennzeichnung
‚ohne Gentechnik‘ oder in Bioqualität herstellen einen Schutzanspruch, der
durch die Einstellung des Verfahrens nicht abgewiesen wurde. Radetzki stellt klar: „Wir kämpfen weiter. Die Kosten des
Rechtsstreites sind jedoch sehr hoch. Nur durch viele Spenden konnte das
Verfahren bisher geführt werden. Noch fehlen allerdings 50.000 Euro zur Unterstützung
von Imker Bablok.“
Peter Röhrig
vom Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft: „Das Verfahren zeigt, dass der
Gesetzgeber handeln muss. Bislang ist die Wahlfreiheit beim Honig nicht
gesichert. Imker werden nicht sicher vor Gentech-Schäden
geschützt. Die Koalitionsparteien müssen dafür Sorge tragen, dass die
Forderungen des Bundesrates vom 30.11.2007 umgesetzt werden und das
Gentechnikgesetz auch die Imker schützt. Nun ist der Gesetzgeber aufgerufen
wirksame Schutzmaßnahmen festzulegen.“
Hintergrund:
Im Laufe des Verfahrens hatten der Europäische Gerichtshof und die vorigen
Instanzen in Bayern hatten zweifelsfrei festgestellt, dass selbst geringste
Verunreinigungen von Honig durch Pollen des Maises MON810 zum
Verlust dessen Verkehrsfähigkeit führen. Es gilt die sogenannte Nulltoleranz,
denn der Mais hat bis heute keine umfassende Lebensmittel-Zulassung. Weil
Monsanto nun aber eine Behebung dieses Zulassungsmangels angekündigt hat, war
das Bundesverwaltungsgericht heute nicht bereit, über den von den Imkern
geforderten Schutzanspruch für Honig zu entscheiden. Denn, so die Richter,
mit einer Wiederholungsgefahr sei nicht zu rechnen. Auch auf die Frage nach
Schadensersatz wollten die Richter nicht eingehen.
Pressemitteilung des Bündnis zum Schutz der Bienen vor
Agro-Gentechnik
Pressemitteilung der Anwälte des Bündnis
Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtshofes
Link zur Nachricht im Vorfeld der Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichtshofes
SPD fordert nun ein gentechnikfreies
Deutschland!
Bildautorin
Kerstin Neumann, ADIZ/die biene/Imkerfreund.
Pressebild
von der Kundgebung vor dem Gericht
Pressebild
von der Kundgebung vor dem Gericht
Pressebild
von der Kundgebung vor dem Gericht
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von der Kundgebung vor dem Gericht
24.10.2013
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